Was kann und soll die Personalvertretung leisten?

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Nur ca. 15% der österreichischen Betriebe haben einen Betriebsrat. Bei den Eisenbahnern oder in der Stahlindustrie finden sich die letzten Bastionen der ehemals mächtigeren Gewerkschaften. Knapp 1,7 Millionen Mitglieder hatte der österreichische Gewerkschaftsbund Anfang der 1980er Jahre. Damals gab es 7,5 Millionen Österreicher:innen. 2022 waren es 1,2 Millionen bei knapp 9 Millionen Bewohner:innen. Was ist hier passiert? Ist das Modell der Personalvertretung noch zeitgemäß? Oder anders gefragt: Was kann Personalvertretung überhaupt leisten?

 

 

Hier einige Beispiele:

  • Recht haben ist nicht gleich Recht bekommen
    Werte Chefin, im letzten Dienstplan wurde 2x die wöchentliche Ruhezeit verletzt, außerdem habe ich im letzten Quartal zu viele Wochenenden gearbeitet“. Aus Angst vor noch schlechteren Dienstplänen hört man diesen Satz wohl nicht so oft. Eine starke Personalvertretung kann das aber ändern. Denn Personalvertreter:innen haben Einsichtsrecht und können als Kenner:innen der gesetzlichen Regelungen zur Dienstplangestaltung auf Übertretungen hinweisen. Sollten die Übertretungen ständig vorkommen könne sie notfalls auch das Arbeitsinspektorat einschalten, um geltendes Recht durchzusetzen.
  • Wissen ist Macht
    Betriebsrät:innen haben ein Überwachungsrecht und dürfen in Löhne und Gehälter einsehen, die wirtschaftliche Lage überblicken oder müssen bei geplanten Kündigungen vorab informiert werden. Nur so ist es möglich Sozialpläne zu erarbeiten oder eine faire und gleichberechtigte Bezahlung einzufordern. Ohne dieses Wissen sind die Beschäftigten immer in der schwächeren Position
  • Betriebsvereinbarungen
    Dürfen wir bei unserer Arbeit mit technischen Systemen wie Videoüberwachung kontrolliert werden? Nein, in Häusern mit Betriebsrat nicht. Dafür, und für vieles andere benötigt es Betriebsvereinbarungen. Diese können nur gemeinsam mit dem Betriebsrat erstellt werden.
  • Gemeinsam statt einsam
    Es gibt grundsätzlich immer ein Machtgefälle zwischen Unternehmensleitung und Beschäftigten. Nur gemeinsam und organisiert ist man stark genug, um Interessen durchsetzen zu können. Ohne Solidarität verlieren sich die Einzelpersonen im Konflikt gegeneinander.

Das sind nur einige Beispiele, was Personalvertretung direkt vor Ort für die Beschäftigen eines Betriebes leisten kann. Wichtig dabei ist, diese Aufgabe als Serviceleistung für die Kolleg:innen zu sehen. Es geht darum, die Ohren bei den Sorgen der Menschen zu haben und zu versuchen Lösungen und Verbesserungen für den Ist-Zustand zu erarbeiten. Es geht darum den Menschen, die verantwortlich dafür sind, dass ein Betrieb läuft, nützlich zu sein.

Was soll Personalvertretung nicht sein? Streit im Team statt Lösungsorientierung, für eigene Interessen die Belegschaft verkaufen, Parteipolitik betreiben, Postenschacher und fehlende Kommunikation mit den arbeitenden Menschen. Ob Luxusgehälter, flotte Dienstaustos oder Ämterhäufung: alle Beteiligten im „System Personalvertretung“ sollten sich klar sein, für welche Aufgabe sie sich beruflich entschieden haben.

Ihr habt keinen Betriebsrat und wollt einen gründen? Oder ihr habt ein Negativbeispiel von einem Betriebsrat im Haus? Im Gegensatz zu euren Vorgesetzten wird ein Betriebsrat gewählt! Werdet aktiv und ändert den Ist-Zustand. Informationen und Hilfestellung wie ihr selbst aktiv werden könnt bekommt ihr bei eurer zuständigen Gewerkschaft oder auch gerne bei:

pflege@kpoe-steiermark.at

Die Pflege in Bewegung informiert.

Thema: Einspringen

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Frage: In vielen Einrichtungen wird das Pflegepersonal immer knapper, die Menschen müssen aber weiterhin versorgt werden. Dienstpläne sind oftmals instabil und werden am Tag des Aushangs schon wieder umgeschrieben. Muss ich als Pflegekraft erreichbar sein und einspringen?

Antwort: Nein, niemand muss in der Freizeit erreichbar sein. Kurzfristige Dienstplanänderungen unter 14 Tagen sind nur im Einvernehmen möglich und dürfen nicht verlangt werden. Das gilt auch für Dienstverlängerungen. Arbeitgeber:innen berufen sich manchmal auf Treuepflicht oder Notsituationen. Für solche muss es aber geplante Reserven geben. Nur eine „echte“ Notfallsituation, wenn etwa ein großer Teil der Belegschaft wegen Noro-Viren ausfallen würde, wäre hier eine Ausnahme.

Veröffentlicht: 25. September 2023