Pflege in Bewegung informiert - Was kann und soll Personalvertretung?

Nur ca. 15% der österreichischen Betriebe haben einen Betriebsrat. Bei den Eisenbahnern oder in der
Stahlindustrie finden sich die letzten Bastionen der ehemals mächtigeren Gewerkschaften. Knapp 1,7
Millionen Mitglieder hatte der österreichische Gewerkschaftsbund Anfang der 1980er Jahre. Damals
gab es 7,5 Millionen Österreicher:innen. 2022 waren es 1,2 Millionen bei knapp 9 Millionen
Bewohner:innen. Was ist hier passiert? Ist das Modell der Personalvertretung noch zeitgemäß? Oder
anders gefragt: Was kann Personalvertretung überhaupt leisten?
Hier einige Beispiele:
 Recht haben ist nicht gleich Recht bekommen
„Werte Chefin, im letzten Dienstplan wurde 2x die wöchentliche Ruhezeit verletzt, außerdem
habe ich im letzten Quartal zu viele Wochenenden gearbeitet“. Aus Angst vor noch
schlechteren Dienstplänen hört man diesen Satz wohl nicht so oft. Eine starke
Personalvertretung kann das aber ändern. Denn Personalvertreter:innen haben
Einsichtsrecht und können als Kenner:innen der gesetzlichen Regelungen zur
Dienstplangestaltung auf Übertretungen hinweisen. Sollten die Übertretungen ständig
vorkommen könne sie notfalls auch das Arbeitsinspektorat einschalten, um geltendes Recht
durchzusetzen.

Wissen ist Macht
Betriebsrät:innen haben ein Überwachungsrecht und dürfen in Löhne und Gehälter
einsehen, die wirtschaftliche Lage überblicken oder müssen bei geplanten Kündigungen
vorab informiert werden. Nur so ist es möglich Sozialpläne zu erarbeiten oder eine faire und
gleichberechtigte Bezahlung einzufordern. Ohne dieses Wissen sind die Beschäftigten immer
in der schwächeren Position

Betriebsvereinbarungen
Dürfen wir bei unserer Arbeit mit technischen Systemen wie Videoüberwachung kontrolliert
werden? Nein, in Häusern mit Betriebsrat nicht. Dafür, und für vieles andere benötigt es
Betriebsvereinbarungen. Diese können nur gemeinsam mit dem Betriebsrat erstellt werden.

Gemeinsam statt einsam
Es gibt grundsätzlich immer ein Machtgefälle zwischen Unternehmensleitung und
Beschäftigten. Nur gemeinsam und organisiert ist man stark genug, um Interessen
durchsetzen zu können. Ohne Solidarität verlieren sich die Einzelpersonen im Konflikt
gegeneinander.
Das sind nur einige Beispiele, was Personalvertretung direkt vor Ort für die Beschäftigen eines
Betriebes leisten kann. Wichtig dabei ist, diese Aufgabe als Serviceleistung für die Kolleg:innen zu
sehen. Es geht darum, die Ohren bei den Sorgen der Menschen zu haben und zu versuchen Lösungen
und Verbesserungen für den Ist-Zustand zu erarbeiten. Es geht darum den Menschen, die
verantwortlich dafür sind, dass ein Betrieb läuft, nützlich zu sein.
Was soll Personalvertretung nicht sein? Streit im Team statt Lösungsorientierung, für eigene
Interessen die Belegschaft verkaufen, Parteipolitik betreiben, Postenschacher und fehlende
Kommunikation mit den arbeitenden Menschen. Ob Luxusgehälter, flotte Dienstaustos oder
Ämterhäufung: alle Beteiligten im „System Personalvertretung“ sollten sich klar sein, für welche
Aufgabe sie sich beruflich entschieden haben.

Ihr habt keinen Betriebsrat und wollt einen gründen? Oder ihr habt ein Negativbeispiel von einem
Betriebsrat im Haus? Im Gegensatz zu euren Vorgesetzten wird ein Betriebsrat gewählt! Werdet aktiv
und ändert den Ist-Zustand. Informationen und Hilfestellung wie ihr selbst aktiv werden könnt
bekommt ihr bei eurer zuständigen Gewerkschaft oder auch gerne unter pflege@kpoe-steiermark.at

Veröffentlicht: 21. Oktober 2024

Die Pflege in Bewegung informiert.

Thema: Einspringen
Frage: In vielen Einrichtungen wird das Pflegepersonal immer knapper, die Menschen müssen aber
weiterhin versorgt werden. Dienstpläne sind oftmals instabil und werden am Tag des Aushangs schon
wieder umgeschrieben. Muss ich als Pflegekraft erreichbar sein und einspringen?
Antwort: Nein, niemand muss in der Freizeit erreichbar sein. Kurzfristige Dienstplanänderungen
unter 14 Tagen sind nur im Einvernehmen möglich und dürfen nicht verlangt werden. Das gilt auch
für Dienstverlängerungen. Arbeitgeber:innen berufen sich manchmal auf Treuepflicht oder
Notsituationen. Für solche muss es aber geplante Reserven geben. Nur eine „echte“ Notfallsituation,
wenn etwa ein großer Teil der Belegschaft wegen Noro-Viren ausfallen würde, wäre hier eine
Ausnahme.